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Die Kanzlei ist Mitte der 80iger Jahre in Hannover entstanden. Schon von Anfang an existierte als Tätigkeitsschwerpunkt das Sozialversicherungsrecht der ärztlichen und nicht ärztlichen Leistungserbringer.
Sehr schnell verbanden sich mit diesem Tätigkeitsschwerpunkt Mandate für Ärzte, Zahnärzte und sonstige nichtärztliche Leistungserbringer. Ende der 80iger Jahre und Anfang der 90iger Jahre präsentierte sich die Rechtsanwaltskanzlei als ganz überwiegend medizinrechtlich ausgerichtet. Mitte der 90iger Jahre entwickelte sich daraus die heute bekannte, mit hoher Sachkompetenz verbundene Spezialisierung der Kanzlei auf das komplette Recht in der Zahnarztpraxis.
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| | | | | | | | Hans-Kraft Rodenhausen
Jahrgang 1954, Studium der Zahnheilkunde an der Justus-Liebig-Universität Gießen, Assistentenzeit und Bundeswehr
sowie 5-jährige Berufspraxis in eigener Praxis in Fritzlar. Nach Verkauf der Praxis folgten das Studium der
Rechtswissenschaft an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und währenddessen über 5 Jahre Tätigkeit als
zahnärztlicher Vertreter in einer Vielzahl von Praxen. Nach der Referendarausbildung mit Schwerpunkt Sozialrecht
und einer kurzen Zeit im Justizdienst in Schleswig-Holstein war er 20 Jahre lang als Justitiar der
Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen in Hannover tätig. Rechtsanwalt und Kanzleimitglied seit Oktober
2015 mit dem Interessenschwerpunkt KZV-Angelegenheiten der Zahnärzte. Daneben beschäftigt er sich im Rahmen
eines dritten Studiums in Kiel mit theologischen, ethischen und rechtsphilosophischen Fragen. | | | | |
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